Apple hat angekündigt, Anpassungen an seinen Richtlinien im Europäischen Wirtschaftsraum vorzunehmen, um den Wettbewerbsauflagen der Europäischen Union nachzukommen. Dies erfolgt im Anschluss an eine Geldstrafe der EU in Höhe von 1,84 Milliarden Euro, die dem Unternehmen wegen Behinderung von Konkurrenten im Musikstreaming-Bereich auferlegt wurde. Apple wird es Entwicklern von Musikstreaming-Apps nun ermöglichen, Nutzer per E-Mail über alternative Kaufmöglichkeiten außerhalb des App Stores zu informieren. Die Maßnahme soll für mehr Flexibilität sorgen und betrifft auch den Marktführer in Europa, der bisher keine Stellungnahme abgegeben hat. Apple selbst betonte jedoch, dass diese Veränderungen nicht die Möglichkeit des Unternehmens beeinflussen, Kommissionen für seine angebotenen Technologien und Dienstleistungen zu erheben.
Patentauseinandersetzungen in den USA
In den Vereinigten Staaten versucht das Unternehmen gleichzeitig, eine Entscheidung der US-Handelsbehörde anzufechten, welche ein Einfuhrverbot für einige Modelle der Apple Watch im Rahmen eines Patentstreits mit einem Technologieunternehmen für medizinische Überwachung verhängt hatte. Die betreffenden Smartwatch-Modelle hätten Patente verletzt, was von Apple bestritten wird. Infolge einer Neugestaltung der Produkte hat die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde festgestellt, dass die überarbeiteten Versionen der Uhren die Patentrechte nicht verletzen und somit nicht von dem Verbot betroffen sind. Apple macht geltend, dass es sich bei einem vom Konkurrenten beschriebenen, patentierten tragbaren Gerät um eine reine Hypothese handelt und argumentiert weiterhin gegen die Gültigkeit der genannten Patente.
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