Die US-Behörden sehen sich erhöhtem Druck von Angehörigen ausgesetzt, die in zwei tödlichen Abstürzen des Boeing 737 MAX ihr Leben verloren haben. Diese fordern eine strafrechtliche Verfolgung des Luftfahrtriesen nach einem Vorfall im Januar, als sich ein Teil eines Flugzeugs während des Fluges löste und damit anhaltende Sicherheitsprobleme aufdeckte. Vertreter der Opferfamilien bringen vor, dass die Vereinbarung von 2021 mit den Staatsanwälten, welche Boeing vor strafrechtlicher Verfolgung schützte, verletzt worden sei. Die Justiz prüft nun, ob der Flugzeughersteller dieser Vereinbarung nachgekommen ist und berücksichtigt dabei den Vorfall vom 5. Januar, bei dem eine Verkleidung eines 737 MAX 9-Jets von Alaska Airlines in der Luft abriss und zu einer Notlandung führte. In einem Fall wurde ein Teil eines Flugzeugmotors während des Starts verloren, was ebenfalls untersucht wird.
Sicherheitsprobleme und anstehende Versammlungen
Boeing steht unter dem Mikroskop der Justiz: Die Angemessenheit des Compliance-Programms und die Qualitätssicherung werden hinterfragt, insbesondere nach der jüngsten Luftnotlage. Sollten die Untersuchungen der FAA, die Boeing kürzlich aufrief, einen umfassenden Plan zur Behebung systematischer Qualitätskontrollprobleme vorzulegen, zu dem Schluss kommen, dass die Vereinbarungen nicht eingehalten wurden, könnten der Flugzeugbauer schwerwiegenden Folgen gegenüberstehen. Dazu zählen mögliche Verlängerungen des Abkommens, die Ernennung eines gerichtlich bestellten Aufsehers oder weitere Bußgelder. Ein schwerwiegender Schritt könnte darin bestehen, das Unternehmen zu einem Schuldeingeständnis zu drängen, was sich auf die Fähigkeit, Regierungsaufträge zu erhalten, nachteilig auswirken könnte. Analysten haben bereits die Preisziele für Boeing-Aktien herabgesetzt und sind der Ansicht, dass der Aktienkurs des Unternehmens derzeit einer unsicheren Situation ausgesetzt ist. In Kürze kommen Regierungsbeamte mit den Angehörigen der Opfer der MAX-Abstürze von 2018 und 2019 zusammen, um die weiteren Schritte zu erörtern.
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